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Pepsi,
GEZ
Ein Autohändler aus Sachsen hat kürzlich ein Gerichtsverfahren gegen die GEZ verloren. Anstatt wie empfohlen für einen Wagen muss er jetzt für alle PKWs und auch Leihwagen die Rundfunkgebühren rückwirkend entrichten. Sein Fehler: Er hatte sich an die Empfehlung eines GEZ-Mitarbeiters gehalten. Doch nun muss er rückwirkend anstatt für ein Auto die Gebühren für alle PKWs aus seinem Fuhrpark blechen.
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